Seit dem 01.01.2021 ist das neue Batteriegesetz kurz
BattG2 in Kraft getreten. Dies sieht neben der Erhöhung der gesetzlichen Mindest-Sammelquote, von 45% auf zukünftig 50%, auch eine Reorganisation der Batterie-Registrierung vor. In Zukunft wird die
Stiftung ear (EAR), die bereits die Registrierung von Elektrogeräten und deren Abholkoordination verwaltet, auch die Verwaltung der Batterie-Registrierungen übernehmen.
Das Gesetz gilt weiterhin für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder Produkten beigefügt sind.
Dabei werden drei Arten unterschieden: