Hintergrund
Das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich am 9.12.22 auf Eckpunkte der neuen EU-Batterieverordnung verständigt. Ziel der 2020 angestoßenen Gesetzesänderung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und eine Verringerung der ökologischen und sozialen Auswirkungen über den gesamten Batterielebenszyklus hinweg. Die Batterieverordnung soll die Batterierichtlinie 2006/66/EG ersetzen.
Einführung neuer Batteriearten
Mit der Einführung von LMT-Batterien (light means of transport) für E-Roller, E-Bikes u.a. sowie EV-Batterien (electric vehicles) für Elektrofahrzeuge wird der zunehmenden Bedeutung der Elektromobilität Rechnung getragen. Für Endnutzer soll die Rücknahme und Entsorgung dieser, wie aller anderen Batterien, kostenfrei sein.
Anforderungen an Design, Produktion und erweiterte Informationspflichten
Für die Neuproduktion von Batterien haben sich die Unterhändler auf Mindest-Recyclat-Anteile geeinigt. Die Entnahme und der Ersatz von Batterien aus Elektrogeräten soll für Endnutzer künftig leicht möglich sein. Außerdem sollen sie mittels eines Etiketts und QR-Codes ausführliche Informationen zu bestimmten Merkmalen der Batterie abrufen können. Für LMT-, EV- und Industriebatterien von mind. 2kWh wird der „Digitale Batteriepass“ eingeführt. Die Einführung einer Due Diligence Policy wird nur für große, nicht aber KMU verpflichtend.
Vorgaben für die Entsorgung und das Recycling
Die Sammelquoten werden weiterhin sukzessive erhöht. Für LMT-Batterien wird erstmals eine Sammelquote von zunächst 51%, ab 2031 von 61% gelten.
Sofern das Parlament und die Länder den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zustimmen, könnte die neue EU-Verordnung im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten. Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen wird die Batterieverordnung sofort in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten.
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Welche Batterien fallen unter die Verordnung?
- Gerätebatterien
- Fahrzeugbatterien (SLI-Batterien, starter lightning ignition)
- Industriebatterien
- NEU: LMT-Batterien (light means of transport) für E-Roller, E-Bikes u.a.
- NEU: EV-Batterien (electric vehicles) für Elektrofahrzeuge
Was sind die wesentlichen Änderungen?
Bereich | Was | Bemerkungen |
Designpflicht | Leichte Entnahme und einfacher Ersatz von Batterien aus Elektrogeräten | Ab Wann? 3½ nach Inkrafttreten der Richtlinie (ca. 2027) |
Recyclateinsatz | Kobalt 16% | Blei 85% | Lithium 6% Nickel 6% | - |
Sorgfaltspflicht | Standards zur Vermeidung sozialer und ökologischer Risiken: Beschaffung | Verarbeitung | Handel von Roh- und Sekundärrohstoffen. | Due Diligence Policy nach internationalen Standards. Gilt nicht für KMU. |
Kennzeichnung | Etikettierung und QR Code mit Information zu: Ladekapazität | Haltbarkeit | chemische Zusammensetzung | getrennte Entsorgung | - |
Informationspflicht | Angaben zum CO2 Fußabdruck von Abbau über Produktion bis Recycling ___________________ Digitaler Batteriepass: Batteriemodell | Spezifische Informationen zur Batterie und ihrer Verwendung | Ab wann? Ab Juli 2024 ___________________ Gilt für EV, LMT und wieder aufladbare Industriebatterien ab 2kWh Leistung. |
Rücknahme | Kostenfreie Rücknahme von Batterien, unabhängig von chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft | - |
Sammelziele | Gerätebatterien: 2023 45%* |2027 63% | 2030 73% LMT-Batterien: 2028 51% | 2031 61% * in Deutschland liegt die Sammelquote bereits heute bei 50% | - |